Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht: S. Rohs

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern untereinander, den Gesellschaftern und Organen (z.B. Geschäftsführer) zu der Gesellschaft und schließlich zwischen der Gesellschaft und Dritten.

Dabei sind die Besonderheiten, die für jede Gesellschaftsform speziell gelten, zu beachten. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen Personen(handels-)gesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personen- bzw. Personenhandelsgesellschaften sind insbesondere die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft, die oHG und die KG. Zu den Kapitalgesellschaften gehört insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Stiftung. Eine „Mischform“ ist die GmbH & Co. KG. Bei dieser Kommanditgesellschaft ist eine GmbH Gesellschafter, sodass hier sowohl Aspekte des Personengesellschaftsrecht als auch des Kapitalgesellschaftsrechts auftauchen. Weitere Fragen des Gesellschaftsrechts entstehen bei mittelbaren Gesellschaftsbeteiligungen (stille Gesellschaften, Unterbeteiligungen und Treuhandverhältnissen, beim Unternehmenskauf (Asset Deal oder Share Deal) und auch bei Unternehmensumstrukturierungen vor allem nach dem Umwandlungsrecht (z.B. Verschmelzungen, Ausgliederungen etc.).

Das Gesellschaftsrecht ist eng mit anderen Rechtsgebieten verzahnt, beispielsweise dem Erbrecht, wenn es um die Übergabe von Unternehmen an Nachfolgegenerationen geht oder aber mit dem Sozialrecht, wenn beispielsweise die Stellung des Geschäftsführers im Bereich der Sozialversicherung zu prüfen ist. Selbstverständlich spielen auch steuerrechtliche Fragen eine erhebliche Rolle.

Letztlich umfasst dieses Rechtsgebiet die gesamte Zeitspanne von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu ihrer Auflösung und Liquidation.