Wohnungseigentumsrecht

Ihre Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht: F.-J. Hendriks, A. Erley, J. Ludwig, M. Lichtblau

Durch Teilung eines Grundstücks kann an einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen oder Flächen Teileigentum gebildet werden. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Art und Weise der Aufteilung und insbesondere auch das Verhältnis der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander. Vorrangig bestimmt die Teilungserklärung die Rechte und Pflichten der Wohnungs- und Teileigentümer. Voraussetzung ist, dass der Inhalt der Teilungserklärung den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes entspricht. Besonderes Augenmerk gilt daher nicht nur dem Wohnungseigentumsgesetz, sondern insbesondere auch der zur Aufteilung führenden Teilungserklärung.

Wir befassen uns mit allen Facetten des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere den Verhältnissen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander, der Wohnungs- und Teileigentümer zum Verwalter und der Wohnungs- und Teileigentümer bzw. des Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft zu außenstehenden Dritten.